Zu einem aktiven Schulleben gehört auch die Mitwirkung der Eltern.
Sie sind engagiert bei vielen freiwilligen Aktivitäten, wie zum Beispiel die Mitarbeit in der Cafeteria, bei der Hausaufgabenhilfe „AKKU“, bei der Organisation der „Mini-Phänomenta“ und bei der Unterstützung des Fördervereins.
Aber die Eltern sind auch dem Schulgesetz verpflichtet.
Die Elternvertretung gibt es in vier verschieden Ebenen:
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Klassenebene
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Schulebene
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Kreisebene
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Landesebene
Die Elternvertretung hat folgende Aufgaben:
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Das Vertrauen und die Kommunikation zwischen Schule und Eltern zu stärken.
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Das Interesse der Eltern an der Erziehung zu bewahren.
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Wünsche, Anregungen und Verbesserungsvorschläge der Eltern zu bearbeiten und eventuell den zuständigen Stellen vorlegen.
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Das Verständnis der Öffentlichkeit für Erziehung und Unterricht zu stärken.
Die Elternvertretung deckt ein Drittel der Schulkonferenz, also 12 Mitglieder, und stellt je zwei Abgeordnete für jede der Fachkonferenzen.
Schulelternbeirat
Der Schulelternbeirat ist an folgenden Bestimmungen mitbeteiligt:
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Die Festlegung der täglichen Unterrichtszeit
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Die Anzahl der unterrichtsfreien Samstage
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Die Einführung der Ganztagsschule
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Die Genehmigung von Warenverkauf
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Die Durchführung von SchulversuchenMichael GadermannSchulelternbeiratsvorsitzender
Die aktuelle Liste aller Elternvertreter finden Sie hier:
Diese Bestimmungen sind jeweils auf vier Jahre befristet.
Wenn sich Schule und Schulelternbeirat nicht einigen können, wird die Schulaufsichtsbehörde eingeschaltet. Die Entscheidung wird dann auf Kreisebene gefällt.